Hochschulische Ausbildung
- Im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V, § 92) ist der Anspruch an eine Patient*innenversorgung verankert, die dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht und somit dem Wohl und der Sicherheit der Patient*innen dient.
- Eine hochschulische Ausbildung der Therapieberufe befähigt zu einer wissenschaftsbasierten, kontextbezogenen und praxisorientierten Arbeit auf Augenhöhe in interdisziplinären und interprofessionellen Teams im Gesundheitswesen – zum Wohle der Patient*innen.
- Eine hochschulische Ausbildung vermittelt methodische, fachliche, personale Kompetenzen auf wissenschaftlicher Grundlage und qualifiziert Therapeut*innen, den therapeutischen Prozess von Erfordernis über Beginn bis zum Ende eines Therapiebedarfs zu steuern und durchzuführen – selbstständig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit den Patient*innen.
- Eine hochschulische Ausbildung sichert den bestmöglichen Transfer von Theorie und Forschung in eine praxisbezogene Versorgung der Patient*innen.
- Eine hochschulische Ausbildung bildet dazu aus, die Notwendigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse in den Therapieberufen zu kennen sowie in den komplexer werdenden Versorgungsprozessen und neu entstehenden Aufgabenfeldern innerhalb der Patient*innenversorgung zu berücksichtigen.
- Eine qualitative hochwertige, zeitgemäß ausgestaltete hochschulische Ausbildung steigert die Attraktivität der Therapieberufe, indem sie Perspektiven der beruflichen Weiterentwicklung aufzeigt und damit dem bestehenden Fachkräftemangel bei steigendem Therapiebedarf entgegenwirkt.
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Die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau entspricht der Entwicklung zu höheren Bildungsabschlüssen und steigert damit das Interesse von Abiturient*innen an den Therapieberufen.
Alle Quellen, Literaturhinweise und ausführlichen Begründungen finden Sie in den Bündnispapieren auf dieser Homepage hier.
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